Abstract: Der VfGH entschied in VfSlg 20.406/2020 im Sinne eines repräsentativ-demokratischen Konzepts der Gemeindeselbstverwaltung, wobei nicht gesichert ist, ob dieses Konzept der Bundes- und Landesebene sich solcherart auf die Gemeindeebene übertragen lässt. Kritisiert werden die Gleichsetzung des Gemeinderats mit einem Parlament, die Interpretationsmethode des VfGH und die Begründungsdefizite der Entscheidung.