Abstract: In den vergangenen Jahren kommt es in Österreich regelmäßig zu Femiziden, von denen die meisten im sozialen Nahraum stattfinden. Doch schon bevor es dazu kommt, erleben die Opfer sowie deren Kinder häufig wiederkehrende Gewalt oder Drohungen. Wenn Betroffene keinen Ausweg aus dieser Bedrohung sehen und deshalb ihre Partner töten oder zu töten versuchen, ist im juristischen Diskurs von Haus- oder Familientyrannenfällen die Rede. Bei der strafrechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte stellen sich Fragen der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag sowie der Rechtfertigung, Entschuldigung und Strafzumessung. Dabei ist insb fraglich, ob Notwehr nach § 3 StGB in Betracht kommt sowie ob ein iSd rechtfertigenden Notstands angemessenes Mittel zur Verteidigung herangezogen wird. Im Rahmen des entschuldigenden Notstands gem § 10 StGB ist entscheidend, ob von einem rechtstreuen Menschen in der konkreten Situation ein anderes Verhalten zu erwarten gewesen wäre. Mit diesen Problemen, die in Deutschland bereits den BGH als Höchstgericht beschäftigten, aber in der öst Judikatur und Literatur bisher wenig Beachtung gefunden haben, setzt sich dieser Beitrag auseinander.