1. Der Femizidbegriff
Die Istanbul Konvention definiert „‚geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen‘ [als] Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“1. Ähnlich definiert die Vienna Declaration on Femicide Femizide als „the killing of women and girls because of their gender“.2 Die Definition des Begriffs „Geschlecht“ (Gender) in der Istanbul Konvention weist darauf hin, dass die Gewalt in Zusammenhang steht mit „gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale[n], die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht“.3 Männliche Gewalt gegen Frauen ist „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse“. Sie hat „strukturellen Charakter“ und „[ist] einer der entscheidenden sozialen Mechanismen [...], durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden“.4 Der Begriff Gewalt gegen Frauen (Violence Against Women – VAW) hat sich als Fachterminus für Formen geschlechtsspezifischer Gewalt etabliert, die überwiegend gegen Frauen und Mädchen begangen werden.5 Femizide sind die tödliche Form dieser geschlechtsbezogenen Gewalt gegen Frauen. Es existiert keine allgemeingültige Begriffsdefinition. Vielmehr variiert diese stark nach Verwendungskontext.6