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Princeps legibus solutus est und die Entwicklung der Souveränität im frühneuzeitlichen Europa11Ausgearbeiteter Vortrag, gehalten am 14.12.2021, im Rahmen der Wiener Rechtsgeschichtlichen Gesellschaft. Mein herzlicher Dank ergeht an Prof. Meissel, Prof. Gamauf, Prof. Benke und Ass.-Prof.in Halbwachs.

recht & gesellschaftMag.a Karina Jasmin Karikjuridikum 2022, 173 Heft 2 v. 20.7.2022

Abstract: Princeps legibus solutus est bedeutet wortwörtlich, dass der Kaiser von den Gesetzen losgelöst ist, also keiner Gesetzesbindung unterliegt. Warum aber genießt der princeps Freiheit von den Gesetzen? In welchem Ausmaß ist der Herrscher von den Gesetzen losgelöst? Und: Inwiefern kommt ihm Souveränität zu? Eine kritische Analyse von Quellen aus drei Epochen – Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit – zeigt, dass princeps legibus solutus est über die Jahrhunderte hinweg einen starken Bedeutungswandel durchlebte. Dies primär deswegen, da Gelehrte der Frühen Neuzeit princeps legibus solutus est dadurch in einen anderen Kontext setzten, dass sie diese Formulierung in ihre Theorien zur Souveränität einwoben. Dieser ideengeschichtlich-staatstheoretische Beitrag zeigt am Beispiel der Souveränität auf, dass (rechtliche) Konzepte mitunter nicht die ihnen unterstellte Kontinuität und Unabänderlichkeit aufweisen, sondern vielmehr auf langwierigen Evolutionsprozessen fußen, wandelbar sind.

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