Der Beitrag beschäftigt sich mit einem rezenten Fall einer Anklage wegen § 188 StGB, dem Verbot der Herabwürdigung religiöser Lehren und gibt einen Überblick über die Judikatur zu der selten angewandten Norm.
Islam; Meinungsäußerungsfreiheit; Herabwürdigung religiöser Lehren; Verhetzung.