Sexarbeit galt lange gesellschaftlich als verpönt und anrüchig. Obwohl es in den letzten Jahren kein generelles gesetzliches Verbot gegen die Ausübung von Sexarbeit in Österreich gab, klassifizierte der OGH „Prostitution“ jahrelang als sittenwidrig. Durch die Änderung dieser Judikaturlinie ist nun zu prüfen, ob eine Nebenbeschäftigung im Bereich der Sexarbeit einen Einfluss auf die in den jeweiligen Berufsgesetzen erforderte Vertrauenswürdigkeit der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe der Ärzt*in, der Musiktherapeut*in, der Gesundheitspsycholog*in bzw Klinischen Psycholog*in oder Psychotherapeut*in hat.