Abstract: Die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungs- und anderen sensiblen Gütern erfolgt in Österreich auf Basis unterschiedlicher internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Normen. Der Noricum-Skandal sowie vor allem der EU-Beitritt haben grundlegende Reformen hervorgebracht. Daraus ergibt sich jedoch ein uneinheitliches Bild sowohl im Hinblick auf die Genehmigungskriterien als auch der zuständigen Behörden für Exporte. In diesem sich schnell weiterentwickelnden Rechtsgebiet wird die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Missbrauch exportierter Rüstungs- und Dual-Use-Güter konstant auf die Probe gestellt. Trotz intensiver Regulierung gelingt dieser Ausgleich jedoch nicht immer zufriedenstellend.