Nicht jede*r ist in der Lage seine*ihre Rechte und Interessen gegenüber staatlichen Stellen und Privatpersonen selbstständig zu vertreten. Oft richten Prozessordnungen hohe Anforderungen an die effektive Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Für Personen, die nicht selbst in der Lage sind, ihre Interessen bestmöglich zu verfolgen, sei es aufgrund von Minderjährigkeit, Gesundheitszustand oder Komplexität des Verfahrens, trifft das Recht daher vielfältige Vorkehrungen, diese bei der Rechtsdurchsetzung zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund stellt Vertretung eine Kernaufgabe juristischer Tätigkeit dar. Vorliegender Schwerpunkt setzt sich mit unterschiedlichen Rechtsfragen dazu auseinander.