Abstract: Der Zugang zu Umweltinformationen ist in Österreich – in Umsetzung der UmweltinformationsRL und der Aarhus-Konvention – im Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes und der entsprechenden landesrechtlichen Normen geregelt. Diese ermöglichen der Öffentlichkeit niederschwellige und umfassende Auskunftsrechte gegenüber der Verwaltung. Sowohl der Begriff der Umweltinformationen als auch jener der Verwaltung sind dabei breit gefasst. Das UIG durchbricht damit die ansonsten zumeist restriktive Auskunftspraxis der Verwaltung, es kommt einem Recht auf Informationsfreiheit nahe.