Der Schwerpunkt „Sanfte Verwaltung“ beschäftigt sich mit jenen Formen staatlicher Verhaltenssteuerung, die nicht auf die klassischen Steuerungsmittel des Befehls, des unmittelbaren Zwanges und der Sanktion setzen. Sanfte Verwaltung verzichtet darauf, den Rechtsunterworfenen ein gewünschtes oder verpöntes Verhalten rechtsförmlich zu ge- oder verbieten. Stattdessen wird auf alternative Steuerungsressourcen wie Information oder Geld gesetzt. Da der Staat bis heute regelmäßig primär vom imperium her gedacht wird, stellt die sanfte Verwaltung mit ihren Steuerungsinstrumenten abseits der typisierten Hoheitsakte das Recht immer wieder vor Herausforderungen. Die Beiträge dieses Schwerpunkts sollen helfen, den Blick für diese Problemstellungen zu schärfen.