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Vorwort der Gastherausgeber_innen

thema: StadtKarol Felsner , Ümra Gencer , Philipp Hense-Lintschnig , Antonia Reissjuridikum 2020, 340 Heft 3 v. 15.10.2020

In diesem Schwerpunkt gehen wir Konflikten, die sich in Städten11Im B-VG wird zwar in Art 116 Abs 3 eine Gemeinde ab einer Einwohner*innenzahl von 20.000 als stadtwürdig angesehen. Für diesen Schwerpunkt soll der Begriff „Stadt“ aber weiter gefasst werden. abspielen, in ihrer juristischen Ausprägung nach. Anknüpfungspunkt ist hierbei der öffentliche Raum, und damit Fragen des Wohnens, des Zugangs, der Kontrolle, der Gestaltung und Planung von Städten. Zentral ist, welche Regeln für Stadtbewohner*innen Lebens- und Freiräume schaffen, welche Raum nehmen und wie juristische Findigkeit vorhandene Ressourcen besser verteilen kann, um Wohngerechtigkeit zu schaffen und abzusichern.

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