„... ob das alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung war oder nicht, das wird am Ende des Tages der Verfassungsgerichtshof entscheiden.“
Bundeskanzler Sebastian Kurz, 14.4.2020
Diese Aussage, die der Bundeskanzler bei einer Pressekonferenz im April 2020 anlässlich der ersten Lockerungen nach dem „Lockdown“ tätigte, traf einen Nerv. Grundsätzlich ist ihr inhaltlich zuzustimmen. Der VfGH ist jenes Organ, das die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit garantiert und damit den „Schlussstein im Gebäude des Rechtsstaats dar[stellt]“1. Mit seiner Kompetenz zur Normenkontrolle nach Art 139 ff B-VG sorgt er dafür, dass „das Recht über der Macht steht.“2 Sie bedeutet allerdings weder, dass in den unteren Rechtsstaatsgeschossen wackelig gebaut werden soll, noch ersetzt sie die in einer Demokratie ebenso wichtige Kontrolle der Regierenden durch einen kritischen Diskurs.