1. Einleitung
Das österreichische Drogenstrafrecht ist seit den 1970iger Jahren um eine Ausbalancierung von einerseits kriminalpolitischen sowie anderseits gesundheits- und sozialpolitischen Maßnahmen bemüht. Ergebnis des politischen Tauziehens im Bereich des Drogenstrafrechts ist zwar ein recht ausbalanciertes System von repressiven und therapiebezogenen Maßnahmen, jedoch auch eines, das ein Abweichen des gesetzlich strafbaren vom tatsächlich bestraften Verhalten erzeugt. An diesen Aspekt anknüpfend und unter Verzicht auf eine neuerliche politisch orientierte Diskussion des Status quo1 erörtert der vorliegende Aufsatz eine mögliche Alternative zum österreichischen Drogenstrafrecht.