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Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für die Textilindustrie – europäische oder österreichische Regelungskompetenz?

recht & gesellschaftSusanne Gstöttner , Konrad Lachmayer11Dieser Beitrag basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Wien.juridikum 2020, 203 Heft 2 v. 15.6.2020

Abstract: Weltweit gibt es Millionen Opfer von Kinder- und Zwangsarbeit. Die Textil- und Bekleidungsindustrie steht diesbezüglich immer wieder wegen Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Produktions- und Lieferketten im Fokus. Immer mehr Staaten versuchen durch nationale Transparenz- Sorgfaltspflichten internationale Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen. Auch in Österreich wurde ein Gesetzesentwurf für ein Sozialverantwortlichkeitsgesetz (SZVG) eingebracht. Erfasst wird dabei der Handel mit Drittländern als auch anderen EU-Mitgliedsstaaten. Aber besteht überhaupt noch eine Regelungskompetenz des österreichischen Gesetzgebers aufgrund der unionsrechtlichen Kompetenzverteilung? Der nachfolgende Beitrag widmet sich Möglichkeiten und Grenzen der nationale Regelungskompetenz.

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