Abstract: Immer mehr einstmalige Aufgaben des Menschen werden an Computer ausgelagert, in den USA. tragen Algorithmen schon bei Strafprozessen zur Urteilsfindung bei. Doch inwieweit lässt sich die Rechtsprechung mit einer Digitalisierung überhaupt vereinbaren? Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts stellte man sich die Frage, ob die Richter*innen die Gesetze Subsumtionsautomaten gleich zur Anwendung bringen sollten, oder ob es sich hierbei vielmehr um Expert*innen handle, welche im konkreten Fall besonders qualifizierte Entscheidungen zu treffen vermögen. An diese Debatte anknüpfend, soll mittels der Rechtsphilosophie von Jacques Derrida und der politischen Theorie Hannah Arendts gezeigt, warum das Fällen richterlicher Urteile letzten Endes dem Menschen vorbehalten bleiben sollte. Einerseits, weil es sich hierbei um die Entscheidung von etwas prinzipiell Unentscheidbarem handelt und man sich andererseits, allzu leicht der Verantwortung zu richten entzöge.