Die Polizei – deren Bindung an rechtsstaatliche Vorgaben und insb das Legalitätsprinzip in Ö erst seit Mitte der 1990er gesetzlich festgeschrieben ist.1
Die Polizei – deren Bindung an rechtsstaatliche Vorgaben und insb das Legalitätsprinzip in Ö erst seit Mitte der 1990er gesetzlich festgeschrieben ist.1