Abstract: Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse wurde 2014 wesentlich reformiert. Seitdem ist es auch einer qualifizierten Minderheit im Nationalrat möglich, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Diese zweifelsohne als Meilenstein zu bezeichnende Reform vermag aber nicht über so manche Defizite hinwegtäuschen, an welchen eine tatsächlich effektive parlamentarische Kontrolle scheitert. Dieser Text versucht in aller Kürze, einige Punkte aus Sicht einer weniger mandatsstarken Oppositionskraft im BVT-Untersuchungsausschuss zu beleuchten und damit einige Kritikpunkte und Schwierigkeiten zu erörtern, welche einer vollumfänglichen Kontrolle nach wie vor im Weg stehen.