Schlagwörter: Pressefreiheit; Meinungsfreiheit; Medienfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung; Grundrechte; ORF; Zensur; Selbstzensur.
Normen: Art 13 StGG, Art 10 EMRK, Art 11 GRC
Anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit – der vergeht, während diese Zeilen geschrieben werden – mehren sich hierzulande Ereignisse, die es notwendig machen, an die Garantien der Meinungs- bzw der Medienfreiheit zu erinnern. Sie wird gleich mehrfach – in Art 11 GRC, Art 10 EMRK und in Art 13 StGG – garantiert und ist deshalb so wesentlich, weil sie die Grundlage einer klassischen bürgerlich-demokratischen Gesellschaft darstellt, die auf Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit bezüglich der Freiheit der Meinungsäußerung beruht.1 Eine Häufung von Angriffen auf die Freiheit der Meinungsäußerung kann daher auch als Angriff auf die Grundverfasstheit unserer jetzigen Gesellschaftsform verstanden werden.