Abstract: Im Juni 2017 beschloss der Nationalrat ein Integrationspaket. Im darin enthaltenen Integrationsgesetz (IntG) definiert der Bundesgesetzgeber erstmals, was er unter Integration versteht. Sodann übernahm er in dieses Gesetz die Bestimmungen der Integrationsvereinbarung aus dem NAG; neu hinzugekommen ist eine Pflicht für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Deutschkurse und „Werte- und Orientierungskurse“ zu absolvieren. Schließlich ergreift das IntG institutionelle Maßnahmen, um die Arbeit der zahlreichen Akteure im Bereich der Integration zu koordinieren.