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Wahlrecht für Migrantinnen!11Der Begriff der „Migrantin“ kann idZ als ungenau gelten, denn es geht im Folgenden nicht nur um Frauen mit eigener Migrationsgeschichte, sondern auch um Frauen, die in Österreich geboren sind, aber nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. „Migrantin“ kann aber auch als politischer Begriff der (Selbst-)Verortung verstanden werden, der alle umfasst, deren gesellschaftliche Position durch Immigration (allenfalls auch der Eltern) gekennzeichnet ist, vgl www.migrazine.at 2009/2, Glossar der politischen Selbstbezeichnungen (Teil 2): M ... wie Migrantin, www.migrazine.at/artikel/glossar-der-politischen-selbstbezeichnungen-teil-2#Migrantin (27.12.2017).

recht & gesellschaftInes Rössl22Ich danke Joachim Stern und Philipp Hense-Lintschnig für hilfreiche Anmerkungen zu früheren Fassungen des Beitrags.juridikum 2018, 70 Heft 1 v. 1.3.2018

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