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Wie man sich bettet, so liegt man

vor.satzMaria Sagmeisterjuridikum 2017, 145 Heft 2 v. 1.6.2017

Ein (wahrscheinlich) verfassungswidriges Gesetz folgt dem nächsten, daher beschäftigen sich mehrere Beiträge dieses Heftes mit aktuellen Gesetzesänderungen und -entwürfen: Der Novelle des VersammlungsG, § 247a StGB „Staatsfeindliche Bewegungen“, sowie dem Entwurf eines Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes.11 Adensamer, Überschießende Kriminalisierung als Gefahr für die Demokratie. Kritik an § 247a StGB „Staatsfeindliche Bewegungen“; Rössl/Hense, When they exit, we all exit. Zur Novellierung des Versammlungsgesetzes; Alvarado-Dupuy, Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz: Zwang zur Entschleierung, alle in juridikum 2/2017.

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