Abstract: In dem Beitrag wird selbstreflexiv die entwickelte Lehrpraxis im „popartigen Stilversuch“ hinterfragt.
Schlagwörter: Disziplinierung; Studium.
1. Hinführung: Entstehungshintergrund des Textes
Ursprünglich wollte ich für den Pop-Schwerpunkt einen Beitrag verfassen, der sich mit der Sinnhaftigkeit popkultureller Verweise in der Lehre beschäftigt. Die Idee war, ein didaktisches Plädoyer dafür zu liefern, dass gute Lehre – die also ihre Ziele erreicht – durch solche Verweise möglich wird, weil sie an außeruniversitäre Erfahrungen aller Beteiligten anknüpft; die Hierarchie zwischen Lehrenden und Studierenden über die Einbeziehung geteilten Wissens abflacht; schwierige rechtsphilosophische Ideen, um ihre Komplexität reduziert mit Fernsehserien, Filmen, Musik, Spielen, Designelementen verknüpft, eventuell mehr Lust auf das Lesen rechtsphilosophischer Texte weckt. Mein Pop-Kulturverständnis wäre also eines, das sich auf „Popularität“ bezieht und somit populäre Kultur oder Massen-/Mainstreamkultur meint.2 Als eine Motivation für das Verfassen eines solchen Textes war aber wohl auch ein Sense-Making oder eine Selbst-Legitimation im Nachhinein ausschlaggebend. Denn das Einfließen-Lassen von popkulturellen Verweisen in meiner Vorlesung zur Rechtsphilosophie basierte nicht auf einem didaktisch ausgetüftelten Konzept, sondern passierte ad hoc. Authentisch sozusagen. Ohne populär sein zu wollen, aber aus dem Versuch heraus, Verständnis für und Lust auf Texte zu erzeugen, die die Hörer_innen vermutlich nicht gelesen hatten und auch nicht für eine Prüfung im Ausmaß von 4 ECTS lesen würden. Aber durch die Verweise sollte etwas von der Vorlesung in Erinnerung bleiben.