Ein ideales Charakteristikum demokratisch verfasster Gesellschaften besteht darin, ein gewisses Maß an Toleranz gegenüber öffentlich geäußertem Protest und Dissens zuzulassen, ebenso, wie diese Kritik als Korrektiv für gesellschaftliche Entwicklungen einsetzen zu können. Wie Demokratien mit Protest und dessen politischer Integration umgehen, kann deshalb als „Prüfstein“ für ihren demokratischen Gehalt betrachtet werden.1 Eine Analyse dessen schließt auch das Agieren der Polizei ein, die bei Demonstrationen und politischen Aktionen in einer Doppelfunktion vor Ort ist: Zum einen soll sie das Recht auf Versammlung schützen, zum anderen die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten. Das Spannungsfeld zwischen demokratischem Grundrecht und Gefahrenabwehr ist deshalb ein zentrales Thema der wissenschaftlichen wie öffentlichen Auseinandersetzung mit dem polizeilichen Umgang mit Protest, kurz: mit Protest Policing.2