„Die“ feministische Rechtswissenschaft gibt es nicht. Sie ist thematisch und in ihren theoretischen Prämissen divers und umfasst akademische, rechtspraktische und aktivistische Perspektiven, die sich wechselseitig bereichern. Ein Ort des Austausches und der Vernetzung feministisch-juristischer Theorien und Praxen im deutschsprachigen Raum ist seit den 1970er Jahren der Feministische Juristinnen*tag, kurz FJT.