Abstract: Geflüchtete Frauen sind in Sammelunterkünften für Flüchtlinge in Österreich und Deutschland unzureichend vor häuslicher Gewalt und vor sexuellen Übergriffen fremder Männer geschützt. Internationale Standards und die verbindlichen EU-Vorschriften werden derzeit nicht eingehalten. Anders als in Österreich kann in Deutschland auch kein angemessener individueller Schutz angeboten werden, weil es an Vorschriften fehlt, die zum Zweck des Gewaltschutzes ausdrücklich Ausnahmen von der Residenz- und Wohnpflicht zulassen. Auch die Finanzierung einer geschützten Unterbringung für asylsuchende Frauen ist bislang nicht rechtssicher geregelt. Rechtsverluste für die betroffenen Frauen sind vorprogrammiert.