Abstract: Während Rechtsexpert_innen die entscheidungsrelevanten Kriterien der Rsp und Dogmatik für die Bemessung des Schmerzengeldes kennen, sind diese den juristischen Lai_innen nicht immer bekannt oder zugänglich. Mit anderen Worten sind es die Berufsrichter_innen, die im deutschsprachigen Raum die Höhe der Entschädigungssumme bestimmen und damit definieren, wie Schmerzen (respektive eine veränderte Lebensqualität) tatsächlich monetarisiert werden. Die daraus resultierende Informationsasymmetrie zwischen Rechtsexpert_innen und juristischen Lai_innen wird im Rahmen internationaler Studien diskutiert. Ergebnisse dieser Studien weisen darauf hin, dass Lai_innen dazu tendieren, juristisch nicht relevante Faktoren für die Bemessung von Schadenersatz und Schmerzengeld anders zu bewerten, als dies gesetzlich bzw rechtsdogmatisch der Fall wäre.