Abstract: Eine Arbeitslosenversicherung auf europäischer Ebene ergibt nur unter ganz bestimmten Be-dingungen Sinn: Sie muss erhebliche zusätzliche Stabilisierungswirkungen entfalten. Es sollten mit ihr keine permanenten, sondern nur zyklisch bedingte Transfers verbunden sein. Schließlich sollten Harmonisierungs-schritte vermieden werden, weil diese angesichts der großen institutionellen Unterschiede sehr langwierig sind und Verschlechterungen in den Leistungsniveaus für einzelne Länder nicht ausgeschlossen werden können.