Abstract: Dem Thema „Dichotomien im Recht“ hat sich der Schwerpunkt des juridikum 4/2015 verschrieben. „Dichotomie“ bedeutet „Zweiteilung“ und derlei finden sich im Recht zuhauf: Recht – Unrecht, Schuld – Freispruch, Täter_in – Opfer usw. Sowohl in Anknüpfung an (wiederum selbst oft binäre) Kategorien außerhalb des Rechts, als auch in seiner eigenen Strukturierung, folgt das Recht einer dichotomen Ordnung. Diese setzt es voraus, re/produziert und verhandelt sie, Platz für Gleichzeitigkeit und Vielfalt bleibt da kaum. Durch die Infragestellung dieser dichotomen Ordnung geraten Kategorien ins Wanken, scheinbare Gegensätzlichkeiten lösen sich auf und Zwischenräume werden sichtbar. Dergestalt zeigt sich die rechtliche „Zweiteilung“ in einem anderen Licht, zerbricht gar zur Gänze. Einigen dieser Dichotomien im Recht geht der Schwerpunkt nach. Welche das genau sind, wird im Vorwort skizziert.