Der Autor berichtet über seine bei einem Aufenthalt in Traiskrichen gesammelten Eindrücke und Wahrnehmungen und schildert Gespräche mit Flüchtlingen, deren aktuelle Situation sowie regelmäßig auftretende Probleme. Bspw wurde eine 16-jährige nicht mehr ins Lager gelassen, weil sie einen Transfer versäumt hatte. Dieser Fall ist symptomatisch für die Teilnahmslosigkeit und das Versagen der Behörden bzw der Regierung bei der Unterbringung von asylsuchenden Menschen. Gegen derartige Verstöße wurden von Rechtsanwält_innen und NGOS Rechtsmittel eingebracht, um die Behörden dazu zu bewegen, ihre Verpflichtung zur Betreuung und zum Schutz asylsuchender Menschen nachzukommen. Dies erfolgt in Form von Verhaltensbeschwerden beim Bundesverwaltungsgericht und richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit des Verhaltens einer Verwaltungsbehörde. In allen Fällen, in denen Grundversorung verweigert oder gestrichen wurde, kann dies ein denkbarer Weg sein, wenn die E nicht in Form eines Bescheides erging.