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„Aussage gegen Aussage“ – häufige Pattstellung bei Strafverfolgung häuslicher Gewalt?

thema: Häusliche GewaltKatharina Beclinjuridikum 2014, 360 Heft 3 v. 1.9.2014

1. Unzureichende Sanktionierung häuslicher Gewalt

Wenn in Massenmedien über Gewalt im sozialen Nahraum berichtet wird, so geht es dabei in aller Regel ausschließlich um die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles. Aus der Perspektive von juristischen und kriminologischen Lai_innen – und dazu zählen auch die meisten Journalist_innen – gilt das Interesse außerdem oft nur der Frage nach der Verhältnismäßigkeit von verhängter Strafe und dem der Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalt. Nicht selten wird Empörung über die vermeintlich11In aller Regel enthalten die Medienberichte nur einen Bruchteil der für die Strafzumessung entscheidenden Faktoren, sodass auf dieser Basis nicht einmal näherungsweise eine Beurteilung der Angemessenheit der Strafhöhe möglich ist. zu geringe Strafhöhe artikuliert.

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