1. Unzureichende Sanktionierung häuslicher Gewalt
Wenn in Massenmedien über Gewalt im sozialen Nahraum berichtet wird, so geht es dabei in aller Regel ausschließlich um die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles. Aus der Perspektive von juristischen und kriminologischen Lai_innen – und dazu zählen auch die meisten Journalist_innen – gilt das Interesse außerdem oft nur der Frage nach der Verhältnismäßigkeit von verhängter Strafe und dem der Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalt. Nicht selten wird Empörung über die vermeintlich1 zu geringe Strafhöhe artikuliert.