1. Einleitung
Ohne Zweifel gehört die Frage, ob und wie das Strafrecht in den Bereich der Sexualität eingreifen soll, zu den komplexesten Problemen der Kriminalitätspolitik.1 Dabei gilt es abzuwägen, inwieweit Sexualität frei ausgeübt werden darf bzw ab wann ein unzulässiger Eingriff in die sexuelle Integrität des Partners_der Partnerin vorliegt.