1. Ausgangslage
Am 8. April 2014 erlebte Europa einen Meilenstein in einem Kampf, wie er in Recht und Gesellschaft nicht alle Tage vorkommt. Gekämpft wurde um nahezu alle Metadaten, die bei jeder Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel erzeugt werden. In der Richtlinie (RL) zur Vorratsdatenspeicherung1 hatte die EU allen Mitgliedsstaaten aufgetragen, sämtliche Verbindungs- und Standortdaten von ihren national ansässigen Telekommunikationsanbietern speichern zu lassen.2 Es wurde also (und wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch immer) gespeichert, wann, wo, wie lange, und mit wem Sie in Verbindung getreten sind, sei es über Telefonanruf, SMS, E-Mail oder die Herstellung einer Internetverbindung. Die einen sahen in der verdachtsunabhängigen Speicherung die Aushöhlung fundamentaler Prinzipien von Freiheitsrechten, Rechtsstaat und Demokratie und traten vehement gegen sie auf. Die anderen verteidigten das Speichern, das sie als unerlässlich für die Bekämpfung und Verfolgung von organisiertem Verbrechen und Terrorismus ansahen. Es geht also um die Abwägung: Freiheit gegen Sicherheit, Privatsphäre gegen Verbrechensbekämpfung, Unschuldsvermutung gegen Prävention, Individuum gegen Staat.