Der Menschenrechtskommissar des Europarats Nils Muiznieks hat Ende 2013 einen Bericht über die desaströsen Folgen der Austeritätspolitik auf die Menschenrechte vorgelegt.2 Die Kürzung von Sozialausgaben, Steuer- und Abgabenerhöhungen, die Deregulierung von Arbeitsmärkten und einschneidende Pensionsreformen lassen das Verwirklichungsniveau sozialer Rechte drastisch absinken.3 Sparmaßnahmen und Strukturreformen, die ohne ausreichende Transparenz und Beteiligung von Parlamenten eingeleitet werden, gefährden zugleich bürgerliche und politische Rechte.4 Kürzungen können auch den Zugang zu Gerichten erschweren und damit prozessuale Menschenrechte einschränken.5 Im Falle der Krisenstaaten Griechenland, Irland, Portugal und Zypern beruht die Austeriätspolitik weniger auf einzelstaatlichen Initiativen als auf direkten Vorgaben der sog „Troika“. Die EU-Kommission (KOM), die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) knüpfen die Vergabe von Hilfskrediten an angeschlagene Euro-Länder an die Verfolgung einer rigiden Sparpolitik. Grundlage bilden sog Memoranda of Understanding (MoU), welche detaillierte Pläne und entsprechende Zeitfenster enthalten. Mittlerweile ist das Verfahren zur Aufstellung eines MoU in Art 13 Abs 3 und 4 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag)6 festgelegt: Danach handelt die KOM im Einvernehmen mit EZB und IWF das MoU mit dem betroffenen Mitgliedstaat aus, legt die Finanzierungsauflagen fest und unterzeichnet das MoU. Der Gouverneursrat macht die MoU sodann zur Grundlage der Auszahlung von Finanzhilfen nach dem ESM.7 Diese Konditionierung wirft die Frage auf, ob und inwieweit die Troika selbst für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann, welche unmittelbar auf die Vorgaben eines MoU zurückgehen. Eine Antwort soll hier in vier Schritten skizziert werden: Zunächst wird dargelegt, warum die KOM und die EZB auch als Mitglieder der Troika an unionsrechtliche Grundrechte gebunden