Dem Vertragsrecht liegt der Gedanke zu Grunde, dass es beim Aushandeln des Vertrages zu einem Abschleifen der unterschiedlichen, oft gegenläufigen Interessen der beiden Vertragsparteien kommt, das in einen Vertragsschluss mündet, der für beide Seiten akzeptabel ist. Nach diesem liberalen Grundverständnis soll sich die Rechtsordnung, was die Vertragsinhaltskontrolle betrifft, zurückhalten und sich darauf konzentrieren, dass Vertragsverhandlungen möglichst störungsfrei ablaufen. Dieser Vertragsmechanismus funktioniert jedoch nur, wenn einander annähernd gleich starke Vertragsparteien gegenüberstehen. Das ist in unterschiedlichen Konstellationen, so auch dem Arbeitsverhältnis, nicht der Fall – die Gesetzgebung musste deshalb, oft erst nach langen politischen Kämpfen, auf diese Ungleichgewichte reagieren, um den Vertrag als wesentlichen Verteilungsmechanismus zu retten.