Beim gewaltentrennenden Prinzip handelt es sich um eines der Grundprinzipien (Baugesetze) der österreichischen Bundesverfassung. Es beruht auf dem Gedanken, dass die staatlichen Funktionen getrennt werden sollen, um ihren möglichen Missbrauch zu verhindern. Wesentlicher Aspekt dieses Grundprinzips ist die Trennung von Justiz und Verwaltung, die ihre verfassungsgesetzliche Grundlage in Art 94 Abs 1 B-VG findet (vgl Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10 Rz 162f und 556).