Ende September fand in Innsbruck der Grundrechtstag der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter statt, der sich diesmal der „Zukunft der Geschlechter“ widmete.1 In die aufmerksame und offene Stimmung der Debatten mischte sich an seltenen Stellen, und daher vielleicht umso auffälliger, eine altbekannte Redefigur: Die Diskreditierung progressiven Rechtsdenkens mit dem in Nebensätzen versteckten Hinweis auf den Unterschied zwischen Rechtspolitik und Rechtsdogmatik. Typischerweise sind es bei diesem Manöver immer die anderen, die angeblich rechtspolitisch argumentieren, während sich der oder die Redner_in selbstredend die Kandare der Rechtsdogmatik anlegt, um sich im Sinne von Objektivität und Sachlichkeit im Zaum zu halten. Oft schwingt dabei ein Ton von Selbstaufopferung mit.