Kann eine Rechtsordnung ohne essentialistische Kategorien, wie die Anknüpfung an bestimmte Geschlechter auskommen? Warum nicht „die Frauen“, „die Männer“ durch „Personen“ oder „Rechtssubjekte“ ersetzen? Ist eine rechtliche Zukunft ohne (Geschlechter)Kategorien denkbar und erstrebenswert? Mit dieser Frage erreichte der Grundrechtstag 2013 zum Abschluss seinen Höhepunkt.