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Technokratische Rechtssetzung Privater11Der vorliegende Beitrag basiert auf den Ergebnissen eines Forschungsprojekts der Universität Wien „Rechtssetzung Privater“, das die Arbeiterkammer Wien („Netzwerk Wissenschaft“) finanziert hat. Teile des Beitrages stammen aus dem Endbericht des Forschungsprojekts. Dank ist zu allererst Iris Eisenberger auszusprechen, mit der das Forschungsprojekt gemeinsam durchgeführt wird: für Diskussionsbereitschaft und kritische Durchsicht des Beitrages. Besonderer Dank gilt auch Heinz Leitsmüller und Alice Wagner von der Arbeiterkammer Wien. Der Beitrag gibt ausschließlich die Meinung des Autors wider.

Thema: Demokratie in der KriseKonrad Lachmayerjuridikum 2013, 109 Heft 1 v. 12.4.2013

1. Privatisierung und De-Normativierung des Rechts

Privatisierung stellt eine Entwicklung der 1990er Jahre in Österreich dar, mit einer Renaissance um die Jahrtausendwende. Die erste Privatisierungswelle ist im Kontext des Beitritts Österreichs zur EU zu sehen und steht ua im Zusammenhang mit der Liberalisierung und der damit verbundenen Regulierung von Märkten. Mittelpunkt waren insb Organisations- und Vermögensprivatisierungen:22Siehe beispielsweise Adamovich/Funk/Holzinger/Frank, Österreichisches Staatsrecht. Bd 4: Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts (2009) 46.047ff, mwN. Organisationsprivatisierung umschreibt dabei Ausgliederungen von Organisationseinheiten des Staates auf private Rechtsträger; hoheitliche Aufgaben werden mittels Beleihung übertragen. Vermögensprivatisierung bezeichnet hingegen den Verkauf von Staatsvermögen. Die Höchstgerichte, vor allem der VfGH,33VfSlg 14.473/1996, 16.400/2001, 16.995/2003, 17.341/2004, 17.421/2004, 19.307/2011. und die Rechtswissenschaft44Anstelle vieler siehe etwa Kucsko-Stadlmayer, Grenzen der Ausgliederung, ÖJT I/2 (2003). haben sich in den letzten 20 Jahren intensiv mit der Organisationsprivatisierung auseinandergesetzt und demokratische, rechtsstaatliche sowie grundrechtliche Rahmenbedingungen entwickelt und Grenzen für diese gesetzt.55Siehe beispielsweise Lachmayer, Ausgliederungen und Beleihungen im Spannungsfeld der Verfassung, JBl 2007, 750.

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