§ 75 StGB, § 258 StPO, § 302 StPO, § 305 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 Z 10a StPO
Indem die Tatsachenrüge das fehlende Motiv anspricht, lässt sie außer Acht, dass dieses weder die Schuldfrage noch den anzuwendenden Strafsatz berührt und solcherart keine entscheidende Tatsache darstellt.

