§ 43 Abs 4 StPO, § 89 Abs 2a Z 1 StPO
Spricht ein bereits als Einzelrichter im Verfahren fungierender Richter auch über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Antrags auf Wiederaufnahme ab, hat die vom Beschwerdeführer zutreffend monierte Ausgeschlossenheit des Erstrichters

