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Ausgeschlossener Richter im Wiederaufnahmeverfahren

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2025/55JSt 2025, 575 Heft 6 v. 30.12.2025

§ 43 Abs 4 StPO, § 89 Abs 2a Z 1 StPO

Spricht ein bereits als Einzelrichter im Verfahren fungierender Richter auch über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Antrags auf Wiederaufnahme ab, hat die vom Beschwerdeführer zutreffend monierte Ausgeschlossenheit des Erstrichters

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