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Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 6)

AufsätzeWirtschafts- und Finanzstrafrecht AktuellStB Dr. Christian HuberJSt 2025, 569 Heft 6 v. 30.12.2025

Dieser Beitrag setzt die Serie an Darstellungen der Zuständigkeitsabgrenzungen11 Huber, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen, JSt 2023, 113; ders, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 2), JSt 2023, 527; ders, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 3), JSt 2024, 138; ders, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 4), JSt 2025, 263; ders, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 5), JSt 2025, 383. innerhalb der beiden Finanzstrafbehörden fort. Die vorangegangenen fünf Beiträge beschäftigten sich mit der Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amts für Betrugsbekämpfung (ABB) als Finanzstrafbehörde. In den letzten beiden Beiträgen wurde mit der Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Zollamtes Österreich (ZAÖ) als Finanzstrafbehörde gemäß der anzuwendenden Geschäftsverteilung begonnen; dies wird durch den nunmehrigen Beitrag fortgesetzt.

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