vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wissenschaft und Kriminalpolitik. Über die Rolle von NEUSTART bei der Berücksichtigung wissenschaftlicher Ansätze in der österreichischen Strafrechtspraxis

AufsätzeMag. Dr. Jonathan Kufner-Eger , Univ.-Doz. Dr. Arno PilgramJSt 2025, 545 Heft 6 v. 30.12.2025

Kriminalpolitik verlangt ein interdisziplinäres wissenschaftliches Fundament. Human- und behandlungswissenschaftliches, kritisch kriminologisches und rechtssoziologisches Wissen wurden in die Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis Österreichs schrittweise vor allem mit der Straffälligenhilfe, durch den Verein für Bewährungshilfe/NEUSTART eingebracht. Die Entwicklung sozialkonstruktiver Maßnahmen in der Kriminalrechtspflege gedieh dort, inspiriert von der abolitionistischen Vorstellung, Umgang mit Kriminalität ohne Strafe und Gefängnis sei denkbar. Der große Erfolg, die Ausdifferenzierung und Ausdehnung der Straffälligenhilfe ließen bei NEUSTART jedoch auch Organisations- und Managementwissen wichtig werden. Mit ihm zog neues Gedankengut des wissenschaftlichen Sicherheits- und Risikomanagements in die Straffälligenhilfe ein, was zu Ansätzen verstehender Wissenschaft und Sozialarbeit in einem Spannungsverhältnis steht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte