§ 278a Z 3 StGB, § 278b Abs 3 StGB, § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO
Eine terroristische Vereinigung iS des § 278b Abs 3 StGB erfordert eine Ein- oder Unterordnung der Mitglieder unter einen Gesamtwillen dergestalt, dass alle Mitglieder bei der Ausführung der intendierten terroristischen Straftat oder Terrorismusfinanzierung nach dem Gesamtwillen der Vereinigung mit der Unterstützung der anderen Mitglieder rechnen können.

