Im Mai 2025 wurde eine Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 an den Nationalrat weitergeleitet. Darin sind neben unzähligen anderen Regelungsvorschlägen auch Änderungen zum StGB und StVG beinhaltet, die für die Praxis der Strafverteidigung von entscheidender Bedeutung sein könnten.

