§ 90b StVG
Da Banken nicht zum in § 90b StVG angeführten Adressatenkreis gehören, können Briefe an diese nicht in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
LG Linz, 11.02.2025, 60 Bl 3/25i
§ 90b StVG
Da Banken nicht zum in § 90b StVG angeführten Adressatenkreis gehören, können Briefe an diese nicht in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
LG Linz, 11.02.2025, 60 Bl 3/25i
