Das BMI hat einen Ministerialentwurf ua zur Einführung einer Ermittlungsbefugnis zur Überwachung von Nachrichten einschließlich verschlüsselter Kommunikation im Staatsschutz- und NachrichtendienstG (SNG) vorgelegt.1 Damit soll erstmals im Polizeibereich die Ermittlung von Kommunikationsinhaltsdaten ermöglicht werden, was derzeit nur im Anwendungsbereich der StPO möglich ist. Die dafür notwendige richterliche Genehmigung soll vom Bundesverwaltungsgericht kommen. Diese Ermittlungsmethode soll sich auch auf verschlüsselte Kommunikation beziehen, womit das SNG über die derzeitige Rechtslage der StPO hinausgeht. Hier soll ein erster Blick auf diesen Entwurf unternommen werden, denn es ist zu erwarten, dass diese Ermittlungsmethode irgendwann auch Eingang in die StPO finden wird.2

