Geschätzte Leserinnen und Leser!
Das dritte Heft des Journals im heurigen Jahr enthält schwerpunktmäßig die Beiträge der 4. Strafrechtlich-kriminologischen Assistent:innentagung, die vom 27. bis 28. Februar 2025 in Innsbruck stattgefunden hat. Am Beginn des Heftes stehen aber drei Beiträge von Alexander Tipold (Universität Wien) in der Rubrik Aktuelle Gesetzesvorhaben. Zunächst erläutert er den Ministerialentwurf des Innenministeriums zur Einführung einer Ermittlungsbefugnis zur Überwachung von Nachrichten einschließlich verschlüsselter Kommunikation im Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz (SNG). Dem folgt eine Vorschau auf den strafrechtlich relevanten Bereich des Regierungsprogramms 2025–2029 sowie eine Nachlese zur Umsetzung der im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehenen strafrechtlichen Themen. Das aktuelle Regierungsprogramm beinhaltet viele bullet points, wodurch es nach Ansicht des Autors schwer abschätzbar ist, welches Ergebnis überhaupt erwartbar sein wird. Angesichts des aktuellen Sparzwangs ist für Tipold nicht stimmig, dass einerseits durch neue Tatbestände und Strafverschärfungen für mehr Haftstrafen gesorgt wird, andererseits der Strafvollzug aber nicht mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird, damit ein zielgerichtetes Arbeiten möglich ist. Für das vergangene Regierungsprogramm zieht Tipold eine sehr „durchwachsene Bilanz mit wenig Lichtblicken, aber vielen dunklen Punkten“, wobei er betont, dass die meisten dunklen Punkte nicht in Umsetzung des Regierungsprogramms erfolgt sind, dafür aber „frei von evidenzbasierten Grundlagen und frei von wissenschaftlichen Erkenntnissen“.

