Die von ausländischen Behörden injizierte verschlüsselte TKÜ auf österreichischem Staatsgebiet wirft Fragen zum formellen Strafrecht und dem Grundrechtsschutz auf, die es zu klären gibt. Es ist zu bedauern, dass sich der OGH bis dato zu den aufdrängenden Fragen, die Ergebnisse dieser Ermittlungsmethoden mit sich bringen, geflissentlich entzog. Eine Adaptierung der derzeit geltenden Bestimmungen zur TKÜ erscheint auch aus diesem Grund unerlässlich.