§ 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 2 Z 3 SMG, § 281 Abs 1 Z 5 StPO
Der Wahrscheinlichkeitsschluss vom Wirkstoffgehalt des sichergestellten Cannabiskrauts auf jenen des vom Beschwerdeführer (über mehr als zehn Jahre hinweg) erzeugten Cannabiskrauts widerspricht weder Gesetzen der Logik noch grundlegenden Erfahrungswerten.