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Zum Begriff des außergewöhnlich hohen Ausmaßes an Gewalt iSd § 39a Abs 1 Z 3 StGB

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2024/3JSt 2024, 4 Heft 2, Newsletter VÖStV v. 15.5.2024

OGH, 27.07.2023, 12 Os 64/23p

Seite 4


Zur Regelung des § 39a Abs 1 Z 3 StGB hält der OGH klärend fest:

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